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AKTUELLE VERBANDSINFOS


Januar 2008 (pdf)

Ferbruar 2008 (pdf)

Mai 2008 (pdf)

Juni 2008 (pdf)

Juli 2008 (pdf)

August 2008 (pdf)

September 2008 (pdf)

Oktober 2008 (pdf)

November 2008 (pdf)

Dezember 2008 (pdf)

Dezember 2008

Fortschreibung von Zuchtstuten
Zuchtstuten, die beim Trakehner Verband eingetragen sind, werden automatisch für das Jahr 2009 fortgeschrieben. Dies gilt auch für Stuten, die 2008 neu eingetragen wurden oder von denen in 2008 ein Fohlen registriert wurde.
Ausgenommen sind solche Stuten, die aus der Zucht ausscheiden und in der Geschäftsstelle bis zum 31. Dezember 2008 schriftlich abgemeldet werden. Abmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, können für die Beitragsrechnung 2009 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Abmeldung der letzten aktiven Stute, ändert sich automatisch der Status der Mitgliedschaft von einer ordentlichen zur persönlichen Mitgliedschaft.
Bereits eingetragene Stuten, die derzeit nicht zuchtaktiv gemeldet sind, die jedoch in 2009 gedeckt werden sollen, benötigen einen Deckschein. Die Besitzer dieser Stuten werden daher gebeten, diese Stuten zum Jahreswechsel zuchtaktiv zu melden. LaGe

Hengst-Infos für die Geschäftsstelle
Die neue Decksaison steht vor der Tür und für viele Hengste werden in den nächsten Wochen Werbung, Prospekte oder Deckanzeigen vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden die Hengsthalter und Deckstationen gebeten, auch die Stutbuchabteilung und die Zuchtleitung in der Trakehner Geschäftsstelle mit einem oder mehreren Belegexemplaren und vor allem mit guten aktuellen Bildern zu versorgen. Dies hilft nicht nur der Stutbuchdokumentation und der Chronistenpflicht, sondern auch der Werbung und dem Abgleich aktueller Informationen.
LaGe


Ausschreibung zur Trakehner Körung am 6./7. Februar 2009
in Münster-Handorf

Das Trakehner Hengst-Wochenende findet am 6./7. Februar 2009 im Westfälischen Pferdezentrum, Sudmühlenstr. 33-35, 48157 Münster-Handorf statt. Neben der Körveranstaltung ist wieder eine Vermarktungsmöglichkeit für möglichst 4-7jährige Reitpferde vorgesehen.

Die Anmeldungen für die Hengste und Reitpferde erfolgen schriftlich (s. Anmeldeformular).

Die Anmeldungen sind zu richten an:

Trakehner Gesellschaft mbH
Postfach 2729
24517 Neumünster
Tel. 04321-90270 Fax 04321-902719

Die Anmeldung enthält folgende Informationen:

- Anschrift des Eigentümers mit Telefon-, Handy- und Faxnummer,
- Name des Pferdes (bei Junghengsten mit weiteren Alternativvorschlägen),
- Standort des Pferdes mit voller Adresse, Telefon-, Handy- und Faxnummer
- Ob der Junghengst
a)nur zur Körung, nicht zum Verkauf kommt
b)nur zum Verkauf kommt, wenn gekört
c)nur zum Verkauf kommt, wenn nicht gekört
d)zur Körung und zum Verkauf kommt.

Für alle Pferde ist die Anmeldegebühr von je 30 EURO in bar oder als Scheck beizulegen. Für zu spät gemeldete Pferde wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25 EURO erhoben. Für überhaupt nicht angemeldete Pferde erhöht sich die Gebühr um weitere 15 EURO.

Anmeldeschluss ist Freitag, der 30. November.

Die Route der Auswahlreise richtet sich nach den Anmeldungen zum Anmeldeschluss. Eine Vorbesichtigung ist freiwillig. Sie wird voraussichtlich im Januar 2009 stattfinden. Die Besitzer der gemeldeten Pferde werden dann entsprechend benachrichtigt.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Hengste
Trakehner Hengste des Geburtsjahrgangs 2006
Ältere Trakehner Hengste mit 30-, 70- oder 100-Tage-Test
Im Sport geprüfte Trakehner Hengste
Geprüfte englische Vollblüter oder Araber

Reitpferde
Gemeldet werden können vier- bis siebenjährige gut gerittene Stuten, Wallache und Hengste Trakehner Abstammung in entsprechender Sportkondition (Stallhaltung und tägliches Training).

Anmeldeformular

Anmeldung zum Trakehner Hengst-Wochenende am 6./7. Februar 2009 in Münster-Handorf mit Vermarktungsmöglichkeit für Reitpferde (freier Verkauf)


Hiermit melde ich folgendes Pferd an:
- Reitpferd
- Junghengst

Lebensnummer: ............................................. Grundfarbe: ...............Geschlecht: ............................


..................................................................................................................................................................
Name des Pferdes (bei Junghengsten mit weiteren Alternativvorschlägen):


Vater: ................................................................. Mutter: .......................................................................


..................................................................................................................................................................
(Name und Anschrift des Eigentümers)

...................................................................................................................................................................
(Telefon-, Handy- und Faxnummer)

Bei Anmeldung eines Junghengstes bitte ankreuzen:
- zur Körung und zum Verkauf
- nur zur Körung, nicht zum Verkauf
- nur zum Verkauf, wenn gekört
- nur zum Verkauf, wenn nicht gekört

Vorbesichtigung erwünscht? ? ja ? nein


30 EURO Anmeldegebühr pro Pferd liegen der Anmeldung in bar ? oder als Scheck ? bei.
Für zu spät gemeldete Pferde wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25 EURO erhoben. Für überhaupt nicht angemeldete Pferde erhöht sich die Gebühr um weitere 15 EURO. Anmeldeschluss ist Freitag, der 30. November. Die Anmeldungen sind zu richten an: Trakehner GmbH, Postfach 2729, 24517 Neumünster, Tel. 04321-90270.

Neuorganisation der Stutbucharbeit

– wichtige Neuigkeiten für alle Mitglieder im Trakehner Verband -

Der Trakehner Verband ist Mitglied beim Rechenzentrum Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (VIT). Seit Ende 2006 arbeitet das VIT an einer komplett neuen Software für die Pferdezucht. Dabei bringen sich die 17 Pferdezuchtorganisationen eng in diesen Erneuerungsprozess, der im vergangenen Jahr viele wichtige Fortschritte gemacht hat.

18 Deckstationen nutzten im Deckjahr 2008 die Möglichkeit, die Deckdaten mittels der speziell entwickelten Internet-Deckmeldung des VIT an den Verband zu melden. Rund 20 % der Bedeckungen konnten auf diesem Wege erfasst werden. Hengsthalter, die für die kommende Decksaison in dieses kostenlose Angebot einsteigen möchten, werden gebeten, sich in der Stutbuchabteilung der Geschäftsstelle zu melden.

Die neuen Deckscheine für die Saison 2009 werden mit der Jahresbeitragsrechnung 2009 und dem Hengstverteilungsplan 2009 an die Stutenbesitzer geschickt. Geplanter Versandtermin ist der 15. Januar 2009.

Zugleich erhalten die Züchter erstmalig die neu gestalteten Abfohlmeldungen, mit denen zukünftig das Ergebnis der in 2008 erfolgten Bedeckung vom Stutenbesitzer an den Verband gemeldet wird.

Die Zuchtleitung wird die Mitglieder des Trakehner Verbandes über die Verbandszeitung DER TRAKEHNER sowie über die Homepage www.trakehner-verband.de weiter informieren. LaGe/WR/Zy

Fohlenregistrierung 2009 – Anmeldung!

Für eine rechtzeitige und optimale Organisation der Fohlenregistrierung in 2009 durch die Zuchtbezirke werden Trakehner Züchter, die in 2009 drei oder mehr Fohlen erwarten, aufgerufen, dies bitte bereits jetzt ihren jeweiligen Zuchtbezirksvorsitzenden mitzuteilen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Nach Absprache mit den Zuchtbezirksvorsitzenden sind Ortstermine auf den Brennreisen möglich.

Turniererfolge der FN melden

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Warendorf erfaßt automatisch die Turniererfolge der bei der FN registrierten Turnierpferde, sofern diese auf Turnieren der Kategorie A oder B in Deutschland erritten wurden. Anders sieht es aus, wenn deutsche Reiter im Ausland starten. Nur wenige Turnierveranstalter außerhalb Deutschlands senden der FN die Ergebnisse ihrer Veranstaltungen. Der Trakehner Verband empfiehlt daher allen Reitern von Trakehner Pferden, die im Ausland erzielten Turniererfolge selbst an die FN zu melden. Dies erfolgt am besten mit einem kurzen formlosen Schreiben mit der Bitte um Registrierung der Turniererfolge zusammen mit Kopien der Ergebnislisten oder der Ergebnisprotokolle. Zur Erfassung benötigt die FN genaue Angaben zum Pferd (am besten Name und Lebensnummer) sowie zu Reiter, Prüfungstag und -ort, Art der Prüfung und Ergebnis. Diese Unterlagen sind zu senden an die Deutsche Reiterliche Vereinigung, Abteilung Sport, 48229 Warendorf, Fax 0 25 81-6 21 44.

WR

Trakehner Hengstmarkt 2009 – Achtung jetzt richtig impfen!

Der Trakehner Verband macht an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam, dass alle zum Trakehner Hengstmarkt im Oktober angenommenen Pferde richtig geimpft sein müssen. Dies gilt beispielsweise auch für die Mütter der Auktionsfohlen. Für die Körkandidaten des Geburtsjahrgangs 2007 bedeutet dies, dass spätestens im Februar mit der Grundimmunisierung begonnen werden muss! Alle zum Hengstmarkt aufgetriebenen Pferde müssen mindestens drei Impfungen vorweisen, was nur möglich ist, wenn die Grundimmunisierung frühzeitig beginnt. In der Vergangenheit hat es wiederholt Beispiele von erkrankten Pferden gegeben, die nicht vorschriftsmäßig geimpft waren. Sie konnten gar nicht in Neumünster erscheinen oder erkrankten nach der Auktion im neuen Besitzerstall. Alle Parteien haben Schaden von solchen Infektionskrankheiten, deren Gefahr durch richtiges Impfen deutlich reduzierbar oder sogar vermeidbar ist.

Hengste, Reitpferde, Stuten und Fohlenmütter:

1.) Pflichtimpfung gegen Influenzavirusinfektionen:

Die Grundimmunisierung besteht aus insgesamt drei Impfungen. Die zweite Impfung erfolgt im Abstand von ca. 6 Wochen nach der ersten Impfung. Die dritte Impfung erfolgt im Abstand von 6 Monaten nach der zweiten Impfung.

Von der dritten Impfung an gilt das Pferd als grundimmunisiert!

Bei der Anlieferung zu einer Zucht- und/oder Absatzveranstaltung müssen mindestens die ersten beiden Impfungen vorliegen. Die zweite Impfung soll mindestens 4 Wochen zurückliegen. Zu empfehlen ist jedoch, alle drei Impfungen der Grundimmunisierung vor der Veranstaltung durchzuführen.

Bei bereits grundimmunisierten Pferden müssen in einem Abstand von sechs Monaten Wiederholungsimpfungen nachgewiesen werden; die letzte Impfung muss mindestens 7 Tage vom Anlieferungstermin zurückliegen, sie darf maximal sechs Monate zurückliegen.

2.) Pflichtimpfung gegen Tetanus:

Die Grundimmunisierung besteht aus insgesamt drei Impfungen. Der Abstand zwischen den ersten beiden Impfungen beträgt ca. 6 Wochen. Die dritte Impfung erfolgt 12 Monate nach der zweiten Impfung. Von der dritten Impfung an gilt das Pferd als grundimmunisiert. Die Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von zwei Jahren erfolgen.

Die ersten zwei Grundimmunisierungen können praktischerweise als Kombinationsimpfung mit der Influenzaimmunisierung durchgeführt werden.

Alle Impfungen müssen mit einem zugelassenen Impfstoff erfolgen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt in Verbindung.

3.) Weitere dringend empfohlene Impfungen (z.Bsp. Herpes):

Empfohlen werden Impfungen gegen Herpesvirusinfektionen (gleiches Muster wie die Impfungen gegen Influenza) sowie gegen Hautpilzerkrankungen. Zur Stärkung der Abwehrkräfte wird eine Behandlung mit „Zylexis“ vor den Veranstaltungstagen empfohlen.


Fohlen:

1.) Pflichtimpfung gegen Influenzavirusinfektionen:

Die Grundimmunisierung (s.o.) kann mit Beginn des fünften Lebensmonats begonnen werden. Zur Anlieferung zu einer Zucht- und/oder Absatzveranstaltung sollen nach Möglichkeit mindestens die ersten beiden Impfungen erfolgt sein. Bei spät geborenen Fohlen reicht eine Impfung. Zur Stärkung der Abwehrkräfte wird eine Behandlung mit „Zylexis“ vor den Veranstaltungstagen empfohlen.

Nachweis der Impfungen:

Alle Impfungen müssen im Pferdepass vom Tierarzt bescheinigt werden.

ACHTUNG!

Die Trakehner Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 24. bis zum 31. Dezember 2008 nicht besetzt. Gerne sind wir ab 2. Januar wieder für Sie da.


Verbandsinfo - Für die Unterrubrik Schleswig-Holstein!

Tierseuchenfond Schleswig-Holstein

Der Tierseuchenfond Schleswig-Holstein gewährt Beihilfen zur Identitätssicherung bei Pferden. Jeder neu erstellte Pferdepaß wird durch einen Betrag von 12,78 EUR je Paß gefördert, antragsberechtigt sind die Besitzer von Pferden, die ihrer Melde- und Beitragspflicht zum Tierseuchenfonds nachgekommen sind. Der Antrag des Pferdehalters muss spätestens drei Monate nach Ausstellung des Passes beim Tierseuchenfonds vorliegen. Die Antragsformulare sind erhältlich beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Tierseuchenfonds, Postfach 5009, 24062 Kiel, Tel. 04 31- 98 80, www.tierseuchenfondsschleswig-holstein.de.


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